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dokumente:dokumente [2020/01/08 13:53] pruka04 |
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Nicht zuletzt auf Grund der Tarifverhandlungsergebnisse gibt es jedoch eine ganze Reihe von noch offenen Fragen bei den einzelnen Regelungsinhalten. Deshalb vertreten Dienststellenleitung und Personalrat die Auffassung, dass bis zum Abschluss neuer Regelungen die alten Dienstvereinbarungen nachwirken. | Nicht zuletzt auf Grund der Tarifverhandlungsergebnisse gibt es jedoch eine ganze Reihe von noch offenen Fragen bei den einzelnen Regelungsinhalten. Deshalb vertreten Dienststellenleitung und Personalrat die Auffassung, dass bis zum Abschluss neuer Regelungen die alten Dienstvereinbarungen nachwirken. | ||
+ | |DV 01/2020 zum **E-Laerning** | ||
|DV 03/2019 zum **Pflegestellen-Förderprogramm** gem. §4 Abs. 8 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) 2019 |{{: | |DV 03/2019 zum **Pflegestellen-Förderprogramm** gem. §4 Abs. 8 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) 2019 |{{: | ||
|DV 02/2019 zur **Konfliktberatung am Arbeitsplatz**, | |DV 02/2019 zur **Konfliktberatung am Arbeitsplatz**, |