Rauchen und Alkohol

Während Ihres stationären Aufenthaltes bemühen sich unsere Klinikmitarbeiter um Ihre Gesundheit. Der Genuss von Alkohol ist mit Ihrer Behandlung im Krankenhaus nicht vereinbar und kann dem Heilungsprozess empfindlich schaden. Bitte verzichten Sie deshalb darauf.

Zum 1. Januar 2008 trat das Gesetz zur Wahrung des Nichtraucherschutzes im Land Sachsen-Anhalt (Nichtraucherschutzgesetz) in Kraft. Beachten Sie bitte, dass im Sinne dieses Gesetzes in allen Gebäuden unseres Klinikums das Rauchen grundsätzlich untersagt ist.

 

Letzte Änderung: 10.08.2020 - Ansprechpartner: Webmaster