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fragen_und_antworten:urlaub_und_krankheit [2012/10/01 17:58] (aktuell) |
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+ | **Urlaub** **und Krankheit** | ||
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+ | (Stand 09.07.2007) | ||
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+ | Auch im Urlaub kann der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkranken, z.B. an einer Grippe oder durch einen Unfall. Der vom Arbeitgeber gewährte Urlaub tritt dann hinter die Arbeitsunfähigkeit zurück. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den Rechten und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer in diesen Fällen. | ||
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+ | **Rechtliche Grundlagen | ||
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+ | Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sowie im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Tarifliche Regelungen treffen der § 20 des Manteltarifvertrages (MTV-UK MD) sowie - für die ärztlichen Kolleginnen und Kollegen - der § 21 MTV-Ä UK MD. | ||
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+ | **Pflichten des Arbeitnehmers | ||
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+ | Erkrankt der Arbeitnehmer im Urlaub, so muss er gleichwohl seinen Pflichten gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz nachkommen. Diese sind: | ||
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+ | * **Unverzügliche Mitteilung der ****Arbeitsunfähigkeit** | ||
+ | * Bei Arbeitsunfähigkeit im Ausland darüber hinaus **Mitteilung | ||
+ | * Sofern die Arbeitsunfähigkeit durch einen Dritten | ||
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+ | Die Pflichten aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz sind während des Urlaubs **in gleichem Umfang** | ||
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+ | **Ansprüche des Arbeitnehmers | ||
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+ | Hat der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit während des Erholungsurlaubs nachgewiesen, | ||
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+ | * für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit **Entgeltfortzahlung** | ||
+ | * für die durch ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung | ||
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+ | Der § 9 BUrlG bestimmt, dass Krankheitstage, | ||
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+ | BOMBA **Achtung: | ||
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+ | Allerdings darf der Arbeitnehmer den durch Krankheit unterbrochenen **Urlaub nicht eigenmächtig um die Krankheitstage verlängern**! | ||
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+ | **Rechte des Arbeitgebers | ||
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+ | Der Arbeitgeber darf | ||
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+ | * die Entgeltfortzahlung solange verweigern, bis der | ||
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+ | * die Entgeltfortzahlung verweigern, wenn der Arbeitnehmer | ||
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+ | * die Gutschrift von Urlaubstagen verweigern, wenn der | ||
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+ | * die Verlängerung des ursprünglich beantragten | ||
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+ | Erkrankt der Arbeitnehmer vor Urlaubsantritt, | ||
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+ | * Die __Arbeitsunfähigkeit endet nach dem geplanten | ||
+ | * Die __Arbeitsunfähigkeit endet nach der geplanten und | ||
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+ | Die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers kann zu einem __Verlust des vollständigen oder teilweisen Urlaubsanspruchs__ | ||
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+ | In diesem Fall verfällt der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers aus dem Vorjahr nach § 7 Abs. 3 BUrlG. Die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers führt zwar zunächst zur Übertragung des Urlaubsanspruches in der noch bestehenden Höhe auf das folgende Kalenderjahr, | ||
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+ | Ist der __Arbeitnehmer länger als ein Kalenderjahr arbeitsunfähig erkrankt__, geht der Urlaubsanspruch für das abgelaufene Kalenderjahr **verloren**, | ||
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+ | Wird der Arbeitnehmer im ersten Quartal des Folgejahres arbeitsfähig, | ||
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+ | Eine längere Arbeitsunfähigkeit beeinträchtigt - außer in den eben beschriebenen Fällen - also den Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers grundsätzlich nicht (BAG, Urteil vom 28.01.1982, 6 AZR 571/79). Ist ein Arbeitnehmer nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit arbeitsbereit und ist das Urlaubsjahr bzw. der Übertragungszeitraum noch nicht abgelaufen, muss der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers erfüllen. | ||
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+ | Immer wieder wird gefragt, was **„entgegenstehende betriebliche Belange“** | ||
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+ | * Dringende betriebliche Belange im Sinne von § 7 Absatz 1 Satz 1 BUrlG liegen vor, wenn die Freistellung des Arbeitnehmers in der von ihm gewünschten | ||
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+ | Was ist bei entgegenstehenden **Urlaubswünschen anderer Arbeitnehmer** | ||
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+ | * Wenn der Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht gleichzeitig | ||
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+ | Kann der Arbeitnehmer **nahtlos aus der Arbeitsunfähigkeit in den Urlaub** | ||
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+ | * Grundsätzlich kann nach dem letzten Tag der Krankschreibung | ||
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+ | BOMBA **Achtung: ** | ||
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+ | Prinzipiell muss der Urlaub vor seinem Antritt durch den Arbeitgeber genehmigt werden! Es reicht nicht aus, dass Sie nur den Urlaubsantrag abgeben und auf den genehmigten Urlaubsplan verweisen. | ||
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+ | Kann ein Arbeitgeber einseitig einen bereits genehmigten **Urlaub widerrufen**? | ||
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+ | * Nein. Das Arbeitsgericht Ulm hat in einem Urteil vom 24.06.2004 | ||
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+ | Ist man **nach den 6 Wochen**, in denen der Arbeitgeber bei einer Krankheit den Lohn weiterzahlen musste, verpflichtet, | ||
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+ | * Nach einem Urteil vom LAG Sachsen-Anhalt vom 24.04.96 (Az.: 3 Sa | ||
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+ | Die Pflicht nach § 5 Abs. 1 Satz 2 bis 4 EFZG besteht unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer (noch) einen Entgeltfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen kann. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat nicht nur den Zweck, die Tatsache der Arbeitsunfähigkeit durch ärztliches Attest nachzuweisen. Sie soll vielmehr den Arbeitgeber aufgrund der ärztlichen Angaben über die voraussichtliche (Fort-)Dauer der Arbeitsunfähigkeit auch in die Lage versetzen, möglichst frühzeitig die wegen des fortgesetzten Ausfalls des Arbeitnehmers notwendig werdenden betrieblichen Dispositionen zu treffen. | ||
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+ | Wie muss eine Krankmeldung erfolgen? | ||
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+ | * Nach § 5 Abs. 1 EFZG ist jeder Arbeitnehmer verpflichtet, | ||
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+ | Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer grundsätzlich am ersten Tag der | ||
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+ | Die Mitteilung kann auch durch Angehörige oder Arbeitskollegen erfolgen. Das gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer zur Feststellung einer möglichen Erkrankung einen Arzt aufsuchen will. Schreibt der Arzt den Arbeitnehmer krank, hat der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen. Von Verlängerungen der Krankschreibung ist der Arbeitgeber ebenfalls unverzüglich zu informieren. | ||
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+ | Gelten Zeiten, die man mit **Arztbesuche**n während der eigentlichen Arbeitszeit verbringt, als Arbeitszeit? | ||
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+ | * Grundsätzlich sind Arztbesuche in der Freizeit zu erledigen, außer | ||
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+ | Ist das **Ankündigen einer Krankheit** | ||
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+ | Darf der Arbeitgeber während der Krankheit den kranken Arbeitnehmer anrufen oder **persönlich besuchen**? | ||
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+ | * Natürlich darf der Arbeitgeber den kranken Arbeitnehmer | ||
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