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fragen_und_antworten:krank_was_ist_erlaubt

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fragen_und_antworten:krank_was_ist_erlaubt [2012/10/01 17:44] (aktuell)
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 +**Krankschreibung - was ist trotzdem erlaubt ?** 
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 +(aktualisiert 25.05.2007)
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 +Wer wegen Krankheit arbeitsunfähig geschrieben ist, darf  alles machen, was seine Genesung nicht gefährdet oder verzögert.
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 +**Einkaufen** und **Spazieren gehen** ist eigentlich  fast immer erlaubt, es sei denn, der Arzt hat absolute Bettruhe verordnet. Es  spricht auch nichts gegen einen **Kino- oder Restaurantbesuch**, wenn  beispielsweise die Arbeit am Computer wegen einer Sehnenscheidenentzündung oder  körperliche Arbeit wegen eines Gipsbeines nicht möglich ist. Bei einer  Erkältung oder Bronchitis sind verräucherte Kneipen allerdings schädlich und  deshalb tabu.
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 +**Sport** ist - im Einzelfall - ebenfalls erlaubt. Bei  einem Rückenleiden kann gezielte Gymnastik durchaus gut tun und ist daher  erlaubt. Auf dem Tennis- oder Fußballplatz hat der Rekonvaleszent jedoch nichts  zu suchen.
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 +Selbst **Verreisen** ist möglich, vorausgesetzt, der  Aufenthalt ist für eine bessere Heilung sinnvoll; beispielsweise bei  Neurodermitikern am Toten Meer oder bei Atemwegserkrankungen an der Nord- oder  Ostsee.
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 +Um Missverständnissen vorzubeugen, sollte man sich solche  Reise aber besser von seinem Arzt "verordnen" lassen.
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 +Kritisch wird es allerdings beim **Nebenjob**.  In der Regel gilt: Jede Nebentätigkeit bedarf der Genehmigung des Arbeitgebers  - egal, ob der Arbeitnehmer gesund oder krank ist. Ob der arbeitsunfähig  geschriebene Mitarbeiter seine gestattete Nebenbeschäftigung fortsetzen darf,  hängt vom Einzelfall ab.
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 +**//Wann  ist ein ärztliches Attest Pflicht ?////// ** 
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 +Grundsätzlich gilt: Dauert die Arbeitsunfähigkeit  **länger als drei __//Kalendertage//__**, muss der Arbeitnehmer seinem  Arbeitgeber spätestens **am darauffolgenden __//Arbeitstag//__** ein  ärztliches Attest vorlegen (§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz, § 20 MTV-UK MD).
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 +**//Beispiel:// **//Montag krank - Donnerstag  Krankenschein vorlegen// 
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 +Freitag krank - Montag Krankenschein vorlegen
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 +**In Ausnahmefällen** ist der Arbeitgeber berechtigt, den  Krankenschein bereits am ersten Tag der Erkrankung zu verlangen (z.B. bei __begründetem__ Verdacht auf Arbeitsbummelei).
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 +Mit dem Begriff**"Arbeitgeber"** ist aber __nicht  etwa jeder Vorgesetzte__ gemeint. Die  Arbeitgeberfunktion erfüllt in unserem Haus ausschließlich der Ärztliche Direktor bzw. der in dieser Angelegenheit vertretungsberechtigte Geschäftsbereichsleiter Personal.//\\ 
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 +**//Wer bekommt den Krankenschein ?////// ** 
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 +Die **Vorlagepflicht des ärztlichen Attests besteht nur gegenüber dem Arbeitgeber** (Hintergrund - Datenschutz). Sie brauchen Ihren Krankenschein also nicht Ihrem Abteilungsleiter, der Chefsekretärin oder der Oberschwester in die Hand zu drücken, sondern können ihn auch direkt im Geschäftsbereich Personal abgeben (lassen) bzw. mit der Post schicken.
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 +Unabhängig von der Frage des Umgangs mit dem Krankenschein besteht **die Verpflichtung der unverzüglichen Anzeige der Erkrankung.** //E//ine kurzfristig eintretende  Arbeitsunfähigkeit zieht regelmäßig Schwierigkeiten im betrieblichen Ablauf nach  sich.//\\ 
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 +Dem zufolge ist die __**unverzügliche  Anzeige der Erkrankung und die Angabe über die voraussichtliche Dauer  gegenüber dem unmittelbaren Dienstvorgesetzten**__**, der für die  Dienstabsicherung verantwortlich ist** (z.B. Sachgebietsleiter,  Stationsschwester, Oberarzt) **zu erstatten.** 
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 +Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der ärztlichen Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, den Arbeitgeber wiederum unverzüglich zu informieren und __am nächsten Arbeitstag__ nach Ablauf der ersten ärztlichen Bescheinigung eine ärztliche Folgebescheinigung vorzulegen. Dies gilt auch für den Fall der Langzeiterkrankung. Selbst wenn der Arbeitnehmer länger als 6 Wochen erkrankt ist (so lange Entgeltfortzahlung durch Arbeitgeber) und er dann Krankengeld von seiner Krankenkasse erhält, ist er trotzdem verpflichtet, __jede weitere Verlängerung seiner Erkrankung unverzüglich anzuzeigen__.
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 +Vorzeitige Arbeitsaufnahme ist riskant  !//\\ 
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 +Hin und wieder kommt es vor, dass Kolleginnen und Kollegen an  ihren Arbeitsplatz zurückkehren, obwohl sie noch krank geschrieben sind. Ihr  ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein hält sie nicht mehr im Krankenbett,  wenn Termine, Projekte oder "hilflose" Vorgesetzte einen gewissen  Druck ausüben. Und stimmt es vielleicht nicht, dass man mit einem gebrochenen  Bein noch telefonieren oder mit einer starken Erkältung noch schreiben und  kopieren kann? Solcher Übereifer wird allerdings nicht nur kaum belohnt, er  kann sogar bestraft werden. Wenn nämlich die ärztliche Anordnung nicht befolgt  wird, können Ansprüche aus Lohnfortzahlung und der gesetzlichen  Krankenversicherung (z.B. Krankengeld) entfallen, weil bei einem eventuellen  Rückfall die Erkrankung als selbstverschuldet bewertet wird.
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fragen_und_antworten/krank_was_ist_erlaubt.txt · Zuletzt geändert: 2012/10/01 17:44 (Externe Bearbeitung)