Meldung an das Klinische Krebsregister
Die Qualität des Klinischen Krebsregisters wird hauptsächlich an zwei Parametern gemessen:
- der Vollständigkeit und
- der Vollzähligkeit
Das bedeutet, dass alle malignen Erkrankungen und nach Möglichkeit alle Informationen der Erkrankung von der Diagnose über die Therapie bis zur zur Nachsorge erfasst werden sollten.
Gemäß der gesetzlichen Bestimmungen, setzt die Aufnahme der Daten in das Klinische Krebsregisters die Einwilligung des Patienten voraus. Zur Aufklärung und Information des Patienten stellen wir einen Flyer bereit, den Sie jederzeit für Ihre Klinik / Praxis anfordern können.
Nach Einwiligung des Patienten erfolgt im Allgemeinen die Meldung an das Klinische Krebsregister, in dem der Arzt eine Kopie des Arztbriefes an das Klinische Krebsregister sendet. Medizinische Dokumentare geben die Inhalte des Arztbriefes in das Gießener Tumordokumentationssystem (GTDS) ein. Die Qualität der aufgenommenen Daten hängt im Wesentlichen von den gemeldeten Informationen ab. Zur Optimierung dieses Prozesses haben wir eine Checkliste zur Arztbriefschreibung erstellt. Diese ist unter dem folgenden link einsehbar.